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Rubrica: Confini e frontiere

Österreich: Strafen und Beschlagnahmungen von persönlichen Gegenständen von Migranten. Die Geschichte von Abdul, versehentlich nach Österreich eingereist

Antenne Migranti - Monitoring entlang der Brennerroute

Abdul, Phantasiename, 28 Jahre alt, ist Gast in einem Aufnahmezentrum in einem Tal in Südtirol. Es ist Frühling, Abdul entscheidet, einen Freund zu besuchen, der in einem anderen, nahe gelegenen Flüchtlingszentrum wohnt. Die Reise durch die Täler ist ziemlich umständlich. Abdul muss mehrmals umsteigen. Der junge Mann hat damit kaum Erfahrung und in einem Bahnhof vertut er sich: Er steigt in einen Zug Richtung Brenner. An der Grenze angekommen, recht orientierungslos, steigt er in den ersten verfügbaren Zug nach Norden um und fährt Richtung Innsbruck. Die italienische Grenzpolizei bemerkt ihn nicht, die österreichische schon.

In Österreich werden alle Züge, die nach Norden fahren, kontrolliert, anders als die in Richtung Süden: An der ersten Station nach der Grenze, Gries am Brenner, werden alle Menschen, die nicht-europäische Gesichtszüge haben, auf die notwendigen Reisedokumente kontrolliert. So auch an dem Tag, an dem Abdul im Zug sitzt. Er kann nur die vorläufige Aufenthaltserlaubnis als Asylbewerber in Italien vorweisen, muss aussteigen und wird in die Gendarmerie gebracht.

Nach einer Reihe von Kontrollen liegen auf dem Schreibtisch einige Papiere zur Unterschrift bereit. Sie sind auf Deutsch geschrieben, einen Übersetzer gibt es nicht. Der junge Mann hat keine Ahnung, was sie bedeuten, ihm bleibt nichts anderes übrig, als sie zu unterschreiben. Eine Kopie von ihnen wird ihm auch nicht ausgehändigt.

Die einzige Kopie, die er erhält, ist die einer „Bescheinigung über eine vorläufige Sicherheitsstellung“: Abdul hat eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro zu bezahlen. Weil er kein Geld dabei hat, wird sein Handy als „Sicherheitsmaßnahme“ für die Zahlung eingezogen. Die Strafe bezieht sich auf die illegale Einreise nach Österreich und ist flexibel: Ihre Höhe ist nicht festgesetzt, sondern kann laut §120 Abs. 1 und Abs. 1a des österreichischen Fremdenpolizeigesetzes zwischen 100 und 1000 Euro betragen. In der Tat hängt der Betrag vom Bargeld und vom Besitz ab, die der aufgehaltene Migrant bei sich hat. Letztlich beträgt er manchmal 100 Euro, manchmal 150 Euro, manchmal ist er sogar noch höher. Diesmal wird Abduls Handy auf einen Wert von 100 Euro geschätzt, der seiner Strafe entspricht. Im November sollte eine veränderte Fassung von §120 Abs. 1c FPG in Kraft treten. Sie lautet: „Wer als Fremder entgegen einem rechtskräftigen Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot unrechtmäßig in das Bundesgebiet einreist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 5000 bis 15000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.“

Im Anschluss an die Kontrolle wird der junge Mann von der österreichischen Polizei an ihre italienischen Kollegen überliefert. „Es kommt vor, dass die österreichische Polizei den Migranten alles abgenommen hat, selbst die Unterwäsche“, bestätigt der Kommandant der italienischen Bahnpolizei am Brenner, als er zu den Vorgängen befragt wird. „Die österreichische Gesetzgebung sieht eine Geldstrafe für illegale Einreise und für den Transit vor“, so der Kommandant weiter, „aber es sollte Grenzen geben und diese Vorgänge gehen weit über ein angemessenes Maß hinaus. Bei uns geschieht so etwas nicht.“

Als wir mit Abdul über seine Geschichte gesprochen haben, fragen wir uns, wie er sein Handy zurückbekommen kann: Muss er unbedingt die Geldbuße zahlen? Gibt es keinen anderen Weg? Und wenn er nicht bezahlt, verliert er dann sein Telefon?

Wie auch bei italienischen und österreichischen Gleichaltrigen ist in diesem Handy ein Großteil seiner Vergangenheit und Gegenwart gespeichert: Fotos von Familie und Freunden, Telefonnummern, abfotografierte Dokumente, Erinnerungen und seine Lieblingsmusik. Außerdem bedeutet das Telefon Zugang zum Internet und somit den Kontakt zu Verwandten im Heimatland, zu Freunden und Bekannten in Italien und Europa. Internet ist vielleicht die einzige stabile Dimension in der prekären Welt der Migranten: Ohne Internet ist ihre Existenz in Zweifel gezogen, weil ihre Familien nicht wissen können, wo sie gerade sind und ob sie überhaupt noch leben. Internet ist der einzige „Raum“, in dem man ein Lebenszeichen hinterlassen kann.

Abdul entscheidet sich, die Strafe zu bezahlen. Er will kein Stück von sich selbst, wertvolle Kontakte und Dokumente verlieren. Doch es gibt einen Haken: Selbst wenn er will, kann Abdul nicht nach Österreich einreisen, um die Strafe zu bezahlen und somit sein Telefon zurückzubekommen. Er kann Österreich nicht betreten, da er die erforderlichen Unterlagen nicht besitzt. Es erschwert die Sache noch, dass sein Telefon in der Zwischenzeit von der Gendarmerie in Gries am Brenner zur Polizeidienststelle in Innsbruck gebracht wurde.

Wie könnte ein Asylbewerber in solch einer Situation sein Recht, das in diesem Fall auch seine Pflicht ist, ausüben? Wie könnte er sein Handy zurückholen, wenn es kein entsprechendes Abkommen zwischen der italienischen und oesterreichischen Grenzpolizei gibt? Der Migrant müsste hierfür unbedingt in das Gebiet einreisen, das er nicht betreten darf.

Dieses Mal hat die Geschichte ein „glückliches“ Ende: Dank der Zusammenarbeit zwischen Antenne Migranti und einer Rechtsberatung in Innsbruck ist es möglich, eine Vollmacht auszustellen, die Strafe zu bezahlen und das Telefon zu erhalten.

Aber was ist mit all den anderen Migranten, welche die gleiche Erfahrung machen? Was wird ihnen erklärt? Und was werden sie verstehen? Was für eine Wahl haben sie?

Der Kommandant der italienischen Bahnpolizei „Polfer“ antwortet auf unsere Frage „die Geldbuße wird als Abschreckung verwendet, aber sie sieht eher nach Missbrauch aus.“

Was Abdul erfahren hat, erscheint auch uns wie ein Missbrauch. Obwohl die Grenze zwischen Italien und Österreich im Schengen-Raum liegt und Kooperationsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU vorgesehen sind, besteht Zusammenarbeit in der Tat nur in der Überwachung von Zügen und der Bahnhöfen und bei der „Rückführung“ von Migranten.

- Info: Antenne Migranti

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